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Brandschutzschaum 2K NE / ZZ 330 Brandschutzschaum 2K NE / ZZ 330, Kombiabschottung

 
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Frachtfrei ab 350 € (netto)
Umweltfreundliche Verpackung
Qualität seit 1972
  • Feuerwiderstand bis S90
  • Wirtschaftliche, zeitsparende Montage
Service-Hotline: 0 79 40 / 1 41-1 41
Schulungspflichtige Chemieprodukte, Diisocyanatschulung, Diisocyanate
Empfehle das folgende Produkt:
Brandschutzschaum 2K NE / ZZ 330
Artikelnummer: 9046431

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Details

Anwendungsgebiete

  • Wände aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton, leichte Trennwände mit Holz- oder Stahlständer; Decken aus Beton, Stahlbeton, Porenbeton

    Mindestbauteilstärke:
    10 cm

    Mindestschottstärke:
    20 cm

    Max. Schottgröße:
    45 x 45 cm (B x H) oder Ø 300 mm

Produktvorteile

  • Zur Abschottung von Kabeln, Elektroinstallationsrohren, brennbaren und nicht brennbaren Rohren
  • Feuerwiderstand bis S90
  • Wirtschaftliche, zeitsparende Montage
    Kein Coating erforderlich
    Als Schalungshilfe genügt ein Gewebeklebeband (im Lieferumfang enthalten)
  • Saubere und einfache Verarbeitung
    Schaum kann durch hohe Materialviskosität an gewünschter Stelle platziert werden
  • Optimierte Abstimmung zwischen Reaktionsbeginn und Aushärtung
    Ausreichend lange Arbeitsunterbrechungen möglich (ca. 50 Sekunden)
  • Einfache Nachbelegung
    Schaum bleibt nach dem Aushärten dauerhaft elastisch
  • Für Ausführung ist die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2529 oder die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2322 zu beachten

Verarbeitungshinweise

  • Erklärung Montageschema
    1: Brennbare Rohre aus PVC und PE bis Ø 50 mm (ohne zusätzliche Manschette)
    2: Elektroinstallationsrohre bis Ø 40 mm
    3: Nicht brennbare Rohre (Kupfer, Stahl, rostfreier Stahl, Gusseisen) bis Ø 88,9 mm
    4: Isolierungen aus Mineralwolle
    5: Durchgeführte Kabeltrassen liegen auf Bauteillaibung und / oder seitlich an
    6: Mantelleitungen, Telekommunikationskabel, optische Faserkabel bis Ø 80 mm
    7: Isolierungen aus AF / Armaflex können durchgeführt werden

Hinweise

  • Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) schreibt die Schulungspflicht für Kombiabschottungen grundsätzlich vor (Anlage 1 / 7 LTB Teil II). Kombiabschottungen nach einer Allgemeinen baulichen Zulassung dürfen nur von Unternehmen erstellt werden, deren Personal vom Hersteller des Abschottungssystems entsprechend den Vorgaben der Zulassung geschult wurde.
  • Weitere Informationen unter www.bti.de/brandschutz

Lieferumfang

  • Lieferumfang Brandschutzschaum 2K NE / ZZ 330:
    1 Kartusche Brandschutzschaum 2K NE / ZZ 330
    2 Mischeraufsätze 2K NE
Datenblätter & Downloads