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PU-Schäume, Leuchtmittel, Elektrogeräte, Batterien & Akkus, Verpackungen

Die meisten Geräte und Materialien dürfen nach ihrem Lebenszyklus nicht einfach im Hausmüll landen. Eine fachgerechte Entsorgung ist daher insbesondere bei Inhaltsstoffen, die der Umwelt schaden, enorm wichtig. Mit Recyclingverfahren werden außerdem wertvolle Ressourcen zurückgewonnen und können erneut zum Einsatz kommen.

Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist BTI by BERNER an den entsprechenden Stellen registriert:

Elektro WEEE-Reg.-Nr. DE: 81813589

Batt-Reg.-Nr. DE: 20660946

Verpackungsregister Reg.-Nummer: DE5605246796077

Entsorgungshinweise PU-Schaumdosen

PU-Schaumdosen

Diese sogenannten Polyurethan-Schaumdosen dürfen nicht in den normalen Restabfall, den Gelben Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer entsorgt werden.

Du kannst die Dosen kostenfrei an deiner nächsten "Produkte durch Recycling"-Rückgabestelle abgeben. Du findest die nächstgelegene Rückgabestelle hier. Ab 6 Kartons kannst du direkt bei PDR die Rückholung bei dir vor Ort beantragen.

Nutze dazu bitte immer den ursprünglichen Lieferkarton, der auch zum Rücktransport die notwendigen Kennzeichnungen enthält. Beachte die Hinweise auf der PDR-Homepage.

Entsorgungshinweise Leuchtmittel

Leuchtmittel

Wie andere Elektrogeräte dürfen die meisten Leuchtmittel nicht mit dem normalen Restabfall entsorgt werden, da sie Quecksilber enthalten können. Nutze bitte kommunale Rückgabestellen sowie die Angebote des Einzelhandels. Für die Entsorgung alter Leuchtmittel kannst du dich auch an BTI wenden.

Eine fachgerechte Entsorgung ist zwingend notwendig bei:
  • Leuchtstofflampen / Kompaktleuchtstofflampen
  • Entladungslampen
  • LEDs
Was jedoch in den Restabfall darf:
  • Glühlampen
  • Halogenleuchten
da sie Metall und Glas enthalten.
Entsorgungshinweise Elektrogeräte

Elektrogeräte

Geräte mit diesem Zeichen müssen getrennt gesammelt werden und dürfen nicht in dem normalen Restabfall entsorgt werden. Deshalb kannst du alte Elektrogeräte bei BTI kostenfrei abgeben. Für die Löschung von personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten trägst du als Endverbraucher die Verantwortung.

Sollte aufgrund einer Verunreinigung des Altgerätes eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen ausgehen, kann die Rücknahme verweigert werden.

Geräte < 25 cm Kantenlänge nehmen wir grundsätzlich immer nur in haushaltsüblichen Mengen auch ohne den damit verbundenen Kauf eines Neugerätes zurück (sog. 0:1-Rücknahme).

Geräte > 25 cm Kantenlänge nehmen wir zurück, sofern du ein vergleichbares Neugerät bei uns kaufst (sog. 1:1-Rücknahme).

Geräte, die wie nicht im Sortiment führen, können wir auch nicht zurücknehmen.

Entsorgungshinweise Batterien und Akkus

Batterien und Akkus

Batterien und Akkus, die wir im Sortiment führen, nehmen wir ebenfalls zurück.

Bitte beachte jedoch: Hier herrscht erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Klebe die Pole von lithiumhaltigen Akkus vor der Rückgabe ab, um gefährliche Situationen durch Kurzschlüsse zu vermeiden. Für den sicheren Transport trägt der Versender das Risiko.

Entsorgungshinweise Verpackungen

Verpackungen

Sollte Dein Betrieb mit einem 1.100 l Umleerbehälter alle 14 Tage entsorgt werden, wirst du vom Verpackungsgesetz als einem dem Privathaushalt gleichgestellte Anlaufstelle eingestuft. In diesem Fall sind unsere Verpackungen im dualen System beteiligt und die Entsorgung erfolgt durch Dich als Kunden in der blauen oder gelben Tonne.

Verpackungen unserer Kunden, die nicht dem Privathaushalt gleichgestellt sind, Transportverpackungen sowie Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter nimmt BTI ebenfalls zurück.

Entsorgungshinweise Verpackungen

PPWR

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen innerhalb der Europäischen Union. Mit dem Anwendungsbeginn am 12. August 2026 gelten erste Anforderungen an die Verpackungskonformität, die technische Dokumentation sowie Stoffbeschränkungen. Dazu gehören Grenzwerte für die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom. Anforderungen an PFAS gelten darüber hinaus für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Da unsere verwendeten Verpackungen nicht als Lebensmittelkontaktverpackungen ausgelegt sind, sind die Anforderungen bezüglich PFAS für unsere Verpackungen nicht relevant. Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Lieferanten an der Umsetzung der PPWR-Anforderungen und stellen die Konformität ihrer Verpackungen sicher. Auch bei Produkten anderer Marken nehmen wir unsere Verantwortung als Vertreiber mit der gebotenen Sorgfalt wahr. Zur Unterstützung unserer Kunden stellen wir eine Declaration of Compliance (DoC) zur Verfügung. Diese enthält Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand der PPWR sowie zu den für unsere Verpackungen relevanten Anforderungen.

Declaration of Complience (DoC)

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