Stand der Technik
Unter Stand der Technik werden die technischen Möglichkeiten zusammengefasst, die zum aktuellen Zeitpunkt gewährleistet sind und
die sich ihrerseits auf wissenschaftliche und technische Erkenntnisse stützen. Durch die Klausel „Stand der Technik“, etwa in Verträgen,
soll sichergestellt werden, dass es zum Einsatz der besten verfügbaren Technik kommt.
Anerkannte Regeln der Technik
Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Grundlagen-Regeln oder auch Technikklauseln für den Entwurf und
die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Sie müssen nicht kodifiziert sein, sind es aber in der Regel. Es sind
Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand
vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Da dies bei neu entwickelten Produkten / Verfahren nicht anwendbar ist, gehören die durch das Deutsche Institut für Bautechnik geprüften, zugelassenen und veröffentlichten Produkte / Verfahren zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab.
Unternehmererklärung
Bau- und Handwerksunternehmen, die energetische Sanierungen vornehmen, sind gemäß GEG dazu verpflichtet, eine sogenannte Unternehmererklärung abzugeben. Damit müssen sie bestätigen, dass die geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der im GEG genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung). Das gilt u. a. für Arbeiten an der Gebäudehülle, also an Wänden, Dachflächen oder Fenstern und für Veränderungen der „Gebäudeausrüstung“ (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik). Stellen Handwerksunternehmen die Unternehmererklärung nicht aus, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht ein Bußgeld zwischen 5.000 und 50.000 Euro.
Schlagregendichtheit
Sie beschreibt das Vermögen einer Baukonstruktion oder einer Dichtung (z. B. eines Kompribandes), dem Regenwasser zu widerstehen.
Wird eine Konstruktion (z. B. eine Fassade) zusätzlich noch durch Wind angeströmt, bildet sich vor dieser Konstruktion ein Staudruck,
welcher von der Windgeschwindigkeit abhängt. Dieser Staudruck treibt das Regenwasser noch zusätzlich durch die Abdichtung, so
dass eine Schlagregensicherheit mit einem Druck in Pascal (Pa) angegeben wird. Eine Schlagregendichtheit von 600 Pa bedeutet
beispielsweise, dass das Regenwasser auch unter Belastung von 600 Pa Druckdifferenz nicht durch eine Fugenabdichtung dringt.
Die Schlagregendichtheit wird in der EN 12208 definiert. Diese Norm ersetzt die Norm DIN 18055.
U-Wert
Der U-Wert stellt das Maß für den Wärmedurchgang durch ein Bauteil dar und wird in W/(m2K) = Watt geteilt durch Quadratmeter mal
Kelvin angegeben. Der U-Wert gibt demnach an, wie viel Energie pro m2 des Bauteils auf einer Seite benötigt wird, um eine Temperaturdifferenz
von 1 Kelvin aufrecht zu erhalten. Je kleiner der U-Wert, desto besser, weil dann weniger Wärme durch ein Bauteil geleitet wird.
Uf-Wert (f für engl. frame): Kennwert für Fensterrahmen
Ug-Wert (g für engl. glazing): Kennwert für Fensterglas
Uw-Wert (w für engl. window): Kennwert des gesamten Fensters
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl μ
Sie gibt an, um welchen Faktor das betreffende Material gegenüber Wasserdampf dichter ist als eine gleich dicke, ruhende Luftschicht.
Je größer der μ-Wert, desto dampfdichter ist ein Baustoff.
Sd-Wert (Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke)
Der Sd-Wert gibt an, wie dick eine Luftschicht sein müsste, damit sie diffundierendem Wasserdampf den gleichen Widerstand
entgegensetzt wie das betreffende Material in der jeweiligen Dicke. Die Maßeinheit ist Meter m.
Zusammenhang von μ- und Sd-Wert
μ-Wert x Materialdicke in Meter m = Sd-Wert in Meter m
Sd-Bemessungswerte
Sd-Wert |
Grad der Dichtheit |
Feuchtigkeitsschutz |
≤ 0,5 m |
diffusionsoffen |
gering |
0,5 m < 1500 m |
diffusionshemmend (Dampfbremse) |
mittel |
≥ 1.500 m |
diffusionsdicht (Dampfsperre) |
hoch |
Taupunkttemperatur
Der Taupunkt, auch die Taupunkttemperatur genannt, ist diejenige Temperatur von feuchter Luft, die bei unverändertem Druck unterschritten
werden muss, damit sich Wasserdampf als Tau oder Nebel abscheiden kann. Am Taupunkt beträgt die relative Luftfeuchtigkeit
100 %. Die Luft ist dann mit Wasserdampf gesättigt. Je mehr Wasserdampf die Luft enthält, umso höher liegt deren Taupunkttemperatur.
Der Taupunkt kann daher zur Bestimmung der absoluten Luftfeuchtigkeit dienen.
Isothermenverlauf
Mit Hilfe der Isothermendarstellung können Temperaturverläufe zu jeder Einbausituation dargestellt werden. Anschlussproblematiken
können analysiert und gelöst werden. Ferner ist die Isothermendarstellung bei der Beurteilung von Schadensfällen hilfreich.
Die zur Beurteilung eines Anschlusses wichtigste Isotherme ist die 10 °C(9,3 °C)-Isotherme. Sie soll innerhalb der Konstruktion
verlaufen, um einer Tauwasserbildung vor der inneren Anschlussfuge vorzubeugen und möglichst schwach gekrümmt sein, um den
Wärmeverlust über den Anschlussbereich gering zu halten. In Verbindung mit der Mindestanforderung fRsi > 0,70 wird die 13 °C(12,6 °C)-Isotherme herangezogen. Diese von der 10 °C-Isotherme abweichende Temperatur berücksichtigt die Erkenntnis, dass Schimmelpilzbildung bereits bei länger anhaltenden relativen Luftfeuchten im oberflächennahen Bereich von 80 % auftreten kann.
Temperaturfaktor fRsi
Der Temperaturfaktor fRsi wird nach DIN EN ISO 10211 ermittelt. Der Index Rsi steht für den der Berechnung zugrunde gelegten
raumseitigen Wärmeübergangswiderstand Rsi.
Kapillarwirkung
Kapillarität oder Kapillareffekt ist das Verhalten von Flüssigkeiten, das sie bei Kontakt mit Kapillaren, z. B. engen Röhren, Spalten
oder Hohlräumen in Feststoffen zeigen. Diese Effekte werden durch die Oberflächenspannung von Flüssigkeiten selbst und der
Grenzflächenspannung zwischen Flüssigkeiten und der festen Oberfläche hervorgerufen. Beispielhaft ist ein in Wasser getauchtes
Glasröhrchen, in welchem
das Wasser ein Stück gegen die Gravitationskraft nach oben steigt.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das ab 01.11.2020 geltende GEG vereint und ersetzt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG), die zeitgleich außer Kraft treten. Zweck des GEG ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit. Änderungen im Vergleich zu den alten Gesetzen und Regelungen erfolgen eher im Detail. Zur Erfüllung der Energiestandards wurden die geltenden Anforderungen der EnEV für ausreichend erklärt.