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Informationen zu Gesezten und Verordnungen

Chemikalienverbotsverordnung

Alle von BTI gelieferten Mixturen und Erzeugnisse werden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften geliefert. Darüber hinaus hat es sich die Firma BTI zur Aufgabe gemacht, die Rezeptur mittels der technischen Möglichkeiten zu optimieren und die beschränkten bzw. besorgniserregenden Stoffe zu ersetzen. Soweit es möglich ist, erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Lieferanten Lösungen, diese durch nachhaltigere und möglichst unbedenkliche alternativen Stoffe zu ersetzen.

Diisocyanatschulung


Seit dem 24.02.2022 finden unsere Kunden auf allen Schaumetiketten den Hinweis zur Schulungspflicht vor gewerblicher Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten. Diese Schulungspflicht tritt ab dem 24.08.2023 in Kraft.

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Diisocyanatschulung

Im Folgenden wollen wir die häufigsten Fragen zu diesen Schulungen beantworten:

Wer muss diese Schulungen erhalten?
Alle Anwender von diisocyanathaltigen Produkten, es reicht nicht aus, dass einzelne Mitarbeiter einer Firma diese Schulung erhalten.

Wie oft muss diese Schulung durchgeführt werden?
Diese Schulung muss alle fünf Jahre absolviert werden.

Wo kann ich diese Schulung absolvieren?
Die BTI bietet die Schulung nicht auf der eigenen Website an, sondern arbeitet hier mit einem externen Partner zusammen. Unter Safe use of Diisocyanates - Startseite (safeusediisocyanates.eu) haben unsere Kunden Zugang zu allen benötigten Schulungsmodulen.

Welche Schulung benötige ich konkret?
Anwender von PU-Schäumen müssen die Schulung Nr. 048 absolvieren, während Anwender vom 4F System die Schulung Nr. 049 absolvieren müssen. Bei Schulung Nr. 049 ist die Schulung 048 in Begriffen.

Sind kosten mit der Schulung verbunden?
Ja. Die Schulung kostet pro Person 5 €. JEDOCH: Mit dem BTI Gutscheincode FEICA_21_C20 ist die Schulung kostenlos!

Welche Produkte sind bei der BTI betroffen?
Alle PU-Schäume (auch Brandschutzschäume), das 4F-System, der Tacolit Konstruktion und einige Abdichtungsprodukte aus dem Kemper-Sortiment.

Isocyanathaltige Produkte: 1K Schaum

Isocyanathaltige Produkte: 2K Schaum

Isocyanathaltige Produkte: Leim

Isocyanathaltige Produkte: Kleber

Isocyanathaltige Produkte: Flachdach

Isocyanathaltige Produkte: Diverses

Isocyanathaltige Produkte: Brandschutz

REACH – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe


Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hat das Ziel Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien zu schützen. Alle Lieferanten von Erzeugnissen sind verpflichtet, ihre Kunden über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in den Erzeugnissen zu informieren, wenn einer dieser Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist. Liegen uns Informationen von Lieferanten vor, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe gemäß der ständig aktualisierten Kandidatenliste enthalten sind, werden wir unseren Informationspflichten nachkommen und dich darüber informieren. Darüber hinaus hat es sich die Firma BTI zur Aufgabe gemacht, die Rezepturen mittels der technischen Möglichkeit zu optimieren und die SVHC-Stoffe zu ersetzen. Somit sorgen wir dafür, dass gesundheitliche Belastungen für dich vermieden bzw. auf ein Minimumreduziert werden. Eine Auflistung von Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen > 0,1 % findest du ebenfalls hier verlinkt. Ferner sichern wir zu, unser Sortiment regelmäßig zu überprüfen, sobald sich die Liste der SVHC-Stoffe ändert.

SVHC-Liste-Erzeugnisse 2023

CLP - Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe

Die Verordnung (EG) 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP) setzt das GHS ("Global Harmonized System") in der EU um. GHS wurde unter der Leitung der UN, mit dem Ziel einer weltweit einheitlichen Gefahreneinstufung und Etikettierung chemischer Produkte geschaffen. Gemäß der CLP-Verordnung stuft die Firma BTI Ihre Stoffe und Gemische ein und kennzeichnet diese mittels Gefahrenpiktogramme, Signalwörter für die Gefahrenstufe und Sicherheitshinweisen (H- und P-Sätze). Die Kennzeichnung findest du sowohl auf jeder Verpackung eines Chemieprodukts als auch in dem zugehörigen Sicherheitsdatenblatt.

Die Sicherheitsdatenblätter für Chemieprodukte kannst du hier herunterladen.

RoHS - Restriction of certain Hazardous Substances (Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe)

Die EU-Verordnung 2015/863/EU, bekannt als dritte Revision der RoHS-Richtlinie, verbietet die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Wir erklären hiermit, dass unsere Produkte mit der Verordnung 2015/863/EU (RoHS-III) konform sind.

POP - Persistent Organic Pollutants

Verordnung (EU) 2019/1021 POP, regelt das Verbot und die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen. Beispiele für POPs sind DDT und Lindan, sowie polychlorierte Dibenzodioxine und Furane (Dioxine und Furane) und polychlorierte Biphenyle (PCB). Die Liste der POPs, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, wird in regelmäßigen Abständen um neue POPs erweitert. Wir erklären hiermit, dass unsere Produkte mit der Verordnung 2019/1021/EU konform sind.

Chemikalienverbotsverordnung


Die Chemikalienverbotsverordnung (CVV) regelt die Beschränkungen und Verbote beim Inverkehrbringen oder Abgabe von Substanzen, die eine besondere Gefahr für den Anwender oder Dritte darstellen.

Unter die CVV fallen Produkte, die das Gefahrensymbol GHS03, oder GHS06 auf dem Etikett haben, sowie Produkte, die das Gefahrensymbol GHS02 oder GHS08 in Kombination mit bestimmte Sicherheitssätzen auf dem Etikett haben.

Chemikalienverbotsverordnung

Diese Sätze lauten:

  • H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
  • H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.
  • H242 Erwärmung kann Brand verursachen.
  • H350 Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
  • H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • H370 Schädigt die Organe
  • H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Verwendungsbestätigung CVV (PDF)

Bei Fragen kannst du dich gerne an unsere Service-Hotline 0 79 40 / 1 41-1 41 oder an info@bti.de wenden.

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