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PU-Schäume, Leuchtmittel, Elektrogeräte, Batterien & Akkus, Verpackungen

Die meisten Geräte und Materialien dürfen nach ihrem Lebenszyklus nicht einfach im Hausmüll landen. Eine fachgerechte Entsorgung ist daher insbesondere bei Inhaltsstoffen, die der Umwelt schaden, enorm wichtig. Mit Recyclingverfahren werden außerdem wertvolle Ressourcen zurückgewonnen und können erneut zum Einsatz kommen.

Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist BTI by BERNER an den entsprechenden Stellen registriert:

Elektro WEEE-Reg.-Nr. DE: 81813589

Batt-Reg.-Nr. DE: 20660946

Verpackungsregister Reg.-Nummer: DE5605246796077

Entsorgungshinweise PU-Schaumdosen

PU-Schaumdosen

Diese sogenannten Polyurethan-Schaumdosen dürfen nicht in den normalen Restabfall, den Gelben Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer entsorgt werden.

Du kannst die Dosen kostenfrei an deiner nächsten "Produkte durch Recycling"-Rückgabestelle abgeben. Du findest die nächstgelegene Rückgabestelle hier. Ab 6 Kartons kannst du direkt bei PDR die Rückholung bei dir vor Ort beantragen.

Nutze dazu bitte immer den ursprünglichen Lieferkarton, der auch zum Rücktransport die notwendigen Kennzeichnungen enthält. Beachte die Hinweise auf der PDR-Homepage.

Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung von diesen Arikeln eine angemessene Schulung erfolgen. Alle 5 Jahre muss dieser Kurs erneut durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Schulung stellen wir dir zur Verfügung.

Informationen zur Schulungspflicht

Entsorgungshinweise Leuchtmittel

Leuchtmittel

Wie andere Elektrogeräte dürfen die meisten Leuchtmittel nicht mit dem normalen Restabfall entsorgt werden, da sie Quecksilber enthalten können. Nutze bitte kommunale Rückgabestellen sowie die Angebote des Einzelhandels. Für die Entsorgung alter Leuchtmittel kannst du dich auch an BTI wenden.

Eine fachgerechte Entsorgung ist zwingend notwendig bei:
  • Leuchtstofflampen / Kompaktleuchtstofflampen
  • Entladungslampen
  • LEDs
Was jedoch in den Restabfall darf:
  • Glühlampen
  • Halogenleuchten
da sie Metall und Glas enthalten.
Entsorgungshinweise Elektrogeräte

Elektrogeräte

Geräte mit diesem Zeichen müssen getrennt gesammelt werden und dürfen nicht in dem normalen Restabfall entsorgt werden. Deshalb kannst du alte Elektrogeräte bei BTI kostenfrei abgeben. Für die Löschung von personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten trägst du als Endverbraucher die Verantwortung.

Sollte aufgrund einer Verunreinigung des Altgerätes eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen ausgehen, kann die Rücknahme verweigert werden.

Geräte < 25 cm Kantenlänge nehmen wir grundsätzlich immer nur in haushaltsüblichen Mengen auch ohne den damit verbundenen Kauf eines Neugerätes zurück (sog. 0:1-Rücknahme).

Geräte > 25 cm Kantenlänge nehmen wir zurück, sofern du ein vergleichbares Neugerät bei uns kaufst (sog. 1:1-Rücknahme).

Geräte, die wie nicht im Sortiment führen, können wir auch nicht zurücknehmen.

Entsorgungshinweise Batterien und Akkus

Batterien und Akkus

Batterien und Akkus, die wir im Sortiment führen, nehmen wir ebenfalls zurück.

Bitte beachte jedoch: Hier herrscht erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Klebe die Pole von lithiumhaltigen Akkus vor der Rückgabe ab, um gefährliche Situationen durch Kurzschlüsse zu vermeiden. Für den sicheren Transport trägt der Versender das Risiko.

Entsorgungshinweise Verpackungen

Verpackungen

Sollte Dein Betrieb mit einem 1.100 l Umleerbehälter alle 14 Tage entsorgt werden, wirst du vom Verpackungsgesetz als einem dem Privathaushalt gleichgestellte Anlaufstelle eingestuft. In diesem Fall sind unsere Verpackungen im dualen System beteiligt und die Entsorgung erfolgt durch Dich als Kunden in der blauen oder gelben Tonne.

Verpackungen unserer Kunden, die nicht dem Privathaushalt gleichgestellt sind, Transportverpackungen sowie Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter nimmt BTI ebenfalls zurück.

Entsorgungshinweise Verpackungen

PPWR

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen innerhalb der Europäischen Union. Mit dem Anwendungsbeginn am 12. August 2026 gelten erste Anforderungen an die Verpackungskonformität, die technische Dokumentation sowie Stoffbeschränkungen. Dazu gehören Grenzwerte für die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom. Anforderungen an PFAS gelten darüber hinaus für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Da unsere verwendeten Verpackungen nicht als Lebensmittelkontaktverpackungen ausgelegt sind, sind die Anforderungen bezüglich PFAS für unsere Verpackungen nicht relevant. Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Lieferanten an der Umsetzung der PPWR-Anforderungen und stellen die Konformität ihrer Verpackungen sicher. Auch bei Produkten anderer Marken nehmen wir unsere Verantwortung als Vertreiber mit der gebotenen Sorgfalt wahr. Zur Unterstützung unserer Kunden stellen wir eine Declaration of Compliance (DoC) zur Verfügung. Diese enthält Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand der PPWR sowie zu den für unsere Verpackungen relevanten Anforderungen.

Declaration of Complience (DoC)

Isocyanathaltige Produkte: Leim

REACH – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe


Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hat das Ziel Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien zu schützen. Alle Lieferanten von Erzeugnissen sind verpflichtet, ihre Kunden über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in den Erzeugnissen zu informieren, wenn einer dieser Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist. Liegen uns Informationen von Lieferanten vor, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe gemäß der ständig aktualisierten Kandidatenliste enthalten sind, werden wir unseren Informationspflichten nachkommen und dich darüber informieren. Darüber hinaus hat es sich die Firma BTI zur Aufgabe gemacht, die Rezepturen mittels der technischen Möglichkeit zu optimieren und die SVHC-Stoffe zu ersetzen. Somit sorgen wir dafür, dass gesundheitliche Belastungen für dich vermieden bzw. auf ein Minimumreduziert werden. Eine Auflistung von Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen > 0,1 % findest du ebenfalls hier verlinkt. Ferner sichern wir zu, unser Sortiment regelmäßig zu überprüfen, sobald sich die Liste der SVHC-Stoffe ändert.

SVHC-Liste-Erzeugnisse

CLP - Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe

Die Verordnung (EG) 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP) setzt das GHS ("Global Harmonized System") in der EU um. GHS wurde unter der Leitung der UN, mit dem Ziel einer weltweit einheitlichen Gefahreneinstufung und Etikettierung chemischer Produkte geschaffen. Gemäß der CLP-Verordnung stuft die Firma BTI Ihre Stoffe und Gemische ein und kennzeichnet diese mittels Gefahrenpiktogramme, Signalwörter für die Gefahrenstufe und Sicherheitshinweisen (H- und P-Sätze). Die Kennzeichnung findest du sowohl auf jeder Verpackung eines Chemieprodukts als auch in dem zugehörigen Sicherheitsdatenblatt.

Die Sicherheitsdatenblätter für Chemieprodukte kannst du hier herunterladen.

RoHS - Restriction of certain Hazardous Substances (Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe)

Die EU-Verordnung 2015/863/EU, bekannt als dritte Revision der RoHS-Richtlinie, verbietet die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Wir erklären hiermit, dass unsere Produkte mit der Verordnung 2015/863/EU (RoHS-III) konform sind.

POP - Persistent Organic Pollutants

Verordnung (EU) 2019/1021 POP, regelt das Verbot und die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen. Beispiele für POPs sind DDT und Lindan, sowie polychlorierte Dibenzodioxine und Furane (Dioxine und Furane) und polychlorierte Biphenyle (PCB). Die Liste der POPs, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, wird in regelmäßigen Abständen um neue POPs erweitert. Wir erklären hiermit, dass unsere Produkte mit der Verordnung 2019/1021/EU konform sind.

Chemikalienverbotsverordnung


Die Chemikalienverbotsverordnung (CVV) regelt die Beschränkungen und Verbote beim Inverkehrbringen oder Abgabe von Substanzen, die eine besondere Gefahr für den Anwender oder Dritte darstellen.

Unter die CVV fallen Produkte, die das Gefahrensymbol GHS03, oder GHS06 auf dem Etikett haben, sowie Produkte, die das Gefahrensymbol GHS02 oder GHS08 in Kombination mit bestimmte Sicherheitssätzen auf dem Etikett haben.

Chemikalienverbotsverordnung

Diese Sätze lauten:

  • H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
  • H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.
  • H242 Erwärmung kann Brand verursachen.
  • H350 Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
  • H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
  • H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
  • H370 Schädigt die Organe
  • H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Verwendungsbestätigung CVV DE (PDF) Verwendungsbestätigung CVV EN (PDF) Betroffene Produkte Chemikalienverbotsverordnung

Bei Fragen kannst du dich gerne an unsere Service-Hotline 0 79 40 / 1 41-1 41 oder an info@bti.de wenden.

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