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Verkaufs- und Lieferbedingungen für BTI Geschäftskunden

Verkaufs- und Lieferbedingungen der
BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG
74653 Ingelfingen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "Geschäftsbedingungen") der BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend "BTI") gelten für alle Lieferungen von BTI an Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind.

1.2 Die Geschäftsbedingungen von BTI gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BTI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Bestandteil, wenn in Bestellungen hierauf Bezug genommen wird und BTI diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder Lieferungen und Leistungen erbringt.

1.3 Für den Weiterverkauf, die Weitergabe oder sonstige Überlassung an sowie die Benutzung durch private Endverbraucher sind Produkte, die wir verkaufen, nicht vorgesehen. Der Kunde ist sich dieser Einschränkung bewusst und klärt seine eigenen Kunden darüber auf. Gegenüber dem Kunden übernehmen wir für eine Nichtbeachtung dieser Einschränkung keine Haftung, soweit nicht ein Fall nach Ziffer 9 vorliegt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Voraussetzung dafür, dass der Kunde als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB Bestellungen über den BTI Online-Shop aufgeben kann, ist die Registrierung eines Unternehmer-Kundenkontos. Im Rahmen der Registrierung muss der Kunde sich als Unternehmer legitimieren.

2.2 Angebote von BTI sind stets freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Angebote, die BTI in Katalogen oder im Internet abbildet, sind eine unverbindliche Einladung an den Kunden zur Auftragserteilung. Sofern BTI individuelle Angebote kundenspezifisch erstellt, richtet sich deren Bindungswirkung nach dem Angebotsinhalt.

2.3 Die Erteilung eines Auftrags durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags, welches BTI innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch Auftragsbestätigung oder Lieferung oder Leistungserbringung annehmen kann. Im Rahmen des BTI Online-Shops erteilt der Kunde den Auftrag durch Anklicken des "Jetzt kaufen" Buttons auf der finalen Bestellseite.

2.4 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme (z.B. durch Auftragsbestätigung oder Versandanzeige durch BTI), spätestens jedoch durch Lieferung bzw. Leistungserbringung zustande.

3. Vergütung

3.1 Angegebene Preise verstehen sich rein netto ab Werk bzw. Verkaufsniederlassung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Es gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Ist mit dem Kunden eine Lieferfrist nach Vertragsabschluss vereinbart, die länger als vier Monate läuft, ist BTI berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Lieferfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch BTI erst später als vier Monate nach der Bestätigung der Bestellung erfolgen konnte. Sofern sich Preisangaben auf Verkaufseinheiten mit festgelegten Mengen beziehen, ist BTI berechtigt, bei der Abnahme von Mindermengen mit dem Kunden angemessene „Mindermengenzuschläge“ zu vereinbaren.

3.3 Die Kosten für Versand, Transport, Verpackung und Versicherung sind im angegebenen Preis nicht enthalten und werden gesondert vereinbart und getrennt berechnet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

Für Bestellungen, die über den BTI Online Shop getätigt werden, gelten die folgenden Versandkostenregelungen: Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands für den Standardversand (Lieferung erfolgt innerhalb von 2 bis 3 Werktagen) 7,90 € (netto). Ab einem Bestellwert von 350,00 € (netto) liefern wir versandkostenfrei. Produkte aus dem Bereich "Betriebsausstattung" sind grundsätzlich versandkostenfrei. Für den Expressversand (bei Bestellungen von Montag bis Donnerstag vor 12:00 Uhr erfolgt Lieferung am nächsten Werktag bis 18:00 Uhr) berechnen wir zusätzlich 4,90 € (netto).

Für Bestellungen, die nicht über den BTI Online Shop getätigt werden, gelten die folgenden Versandkostenregelungen: Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands für den Standardversand (Lieferung erfolgt innerhalb von 2 bis 3 Werktagen) 11,80 € (netto). Für den Expressversand (bei Bestellungen von Montag bis Donnerstag mit Lieferung am nächsten Werktag vor 12:00 Uhr) berechnen wir zusätzlich 14,90 € (netto). Für Expressversand zum nächsten Werktag ohne konkrete Zeitangabe berechnen wir zusätzlich 4,90 € (netto).

3.4 Bei Kleinaufträgen wird bei einem Auftragswert unter 50 € ein Kleinauftragsanteil von 7,50 € (netto) erhoben.

4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1 Rechnungen sind nach deren Erhalt und Lieferung der Produkte zur Zahlung fällig und innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar ohne Abzug.

4.2 Der Kunde kommt mit Empfang der ersten Mahnung nach Fälligkeit aber 30 Tage nach Lieferung, Zugang der Rechnung und Fälligkeit in Verzug. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist BTI berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Anspruch von BTI auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt. BTI behält sich ferner vor weitere Schäden, insbesondere die Kosten von nach Verzugseintritt erfolgten angemessenen Mahngebühren und einen etwaigen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.3 Wenn BTI Schecks und Wechsel annimmt, gilt die Annahme dieser nur erfüllungshalber. Hierdurch entstehende Kosten für Diskontierung und Einziehung des Wechsels trägt der Kunde.

4.4 Leitet BTI ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Kunden wegen Zahlungsverzugs ein, kann BTI bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht beglichene Rechnungen für Lieferungen zur sofortigen Zahlung fällig stellen.

4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit anderen als unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen als Gegenforderung ist ausgeschlossen, soweit dieses nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.6 Es stehen grundsätzlich die Zahlungsmethoden Rechnung und Vorauskasse zur Verfügung. Die BTI kann hiervon abweichende Regelungen schaffen.

5. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug, Teillieferung

5.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, sofern diese vertraglich vereinbart werden. Lieferfristen beziehen sich mangels anderer Vereinbarung auf den Zeitpunkt der Versendung der Produkte an den Kunden.

5.2 Die Einhaltung von Lieferfristen gem. Abschnitt 5.1 durch uns setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden für die Ausführung der Bestellung zu liefernden Bestellungen, Unterlagen und die Erfüllung der Vertragspflichten, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus, es sei denn wir haben die Verzögerungen zu vertreten. Liegen diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß vor, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt weiterhin die richtige und rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferanten voraus

5.3 Durch den Eintritt von höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen (wie Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, auch die Zulieferanten betreffend, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Krieg, terroristische Anschläge, Epidemien, Pandemien), die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferzeit bei Hindernissen vorübergehender Dauer automatisch um deren Zeitdauer, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Sofern solche Ereignisse BTI die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Der Kunde kann im Falle des Lieferverzugs neben der Leistung auch Ersatz seines durch den Verzug etwa entstandenen Schadens verlangen. Dieser Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung ist jedoch, soweit BTI kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und keine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, beschränkt auf 0,5% des Netto-Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung pro vollendeter Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5% des Netto-Rechnungsbetrags der betreffenden Lieferung. Das Recht des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Ziffer 9 zu verlangen bleibt unberührt.

5.5 Nach Möglichkeit wird alles in einer Sendung geliefert. BTI ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn (a) eine Teilleistung für den Kunden im Rahmen der vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (b) die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt ist, und (c) dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Die Mehrkosten hierfür (Porto, Verpackung, etc.) trägt BTI.

5.6 Die für unser Warensortiment angegebenen Maße unterliegen den handelsüblichen Abweichungen, es sei denn, wir hatten die Einhaltung ausdrücklich zugesichert.

5.7 Sonderbeschaffungen, d.h. Produkte, die für den Kunden separat angefragt und beschafft werden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die Lieferzeit richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben unserer Lieferanten.

6. Gefahrübergang

6.1 Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk (bezogen auf das Lager, ab dem wir jeweils liefern), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6.2 Abweichend von Ziffer 6.1 und nur, falls vereinbart, versenden wir die Ware an dem vom Kunden angegebenen Bestimmungsort. Die Gefahr geht in diesen Fällen spätestens mit der Aushändigung der Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder die sonstige Transportperson auf den Kunden über; dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbar ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 BTI behält sich an allen gelieferten Produkten das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen vor.

7.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist BTI berechtigt, gelieferte Produkte heraus zu verlangen, wenn BTI vom Vertrag zurücktritt.

7.3 Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum von BTI stehenden Produkte (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt BTI jedoch schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab. BTI nimmt diese Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BTI, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. BTI verpflichtet sich jedoch, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch macht, steht BTI der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen BTI und dem Kunden vereinbarten Preises für die Vorbehaltsware zu.

7.4 BTI verpflichtet sich, die BTI zustehenden Sicherheiten nach Wahl von BTI freizugeben, als der Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, BTI einen Zugriff Dritter auf unbezahlte gelieferte Produkte, beispielsweise durch Pfändung, unverzüglich mitzuteilen, damit BTI Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erheben und sonstige Maßnahmen zum Schutz des Eigentums an der Vorbehaltsware ergreifen kann. Der Kunde hat BTI bei der Sicherung und Durchsetzung der Eigentumsrechte von BTI zu unterstützen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die bei BTI entstandenen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde BTI für den entstandenen Ausfall. Im Fall der Pfändung lässt der Kunde BTI eine Kopie des Pfändungsprotokolls zur weiteren Information zukommen.

8. Untersuchung und Mängelrüge, Rechte bei Mängeln

8.1 Der Kunde hat festgestellte Mängel BTI schriftlich anzuzeigen. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB mit ihren Rechtsfolgen im Hinblick auf den Verlust von Mängelrechten bei berechtigter Einrede der unterlassenen oder verspäteten Mängelrüge durch BTI gilt uneingeschränkt. Diese kann erhoben werden, wenn der Kunde die Vornahme einer Kontrolle nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht unverzüglich vorgenommen hat und/oder hierbei aufgetretene oder versteckte Mängel nach Entdeckung nicht unverzüglich gerügt hat, es sei denn BTI hat den Mangel arglistig verschwiegen. Im Fall einer Mängelrüge ist der Kunde verpflichtet, die in Erscheinung tretenden Symptome präzise zu beschreiben und BTI die Produkte, sofern sie noch nicht verbraucht sind, zur Feststellung der behaupteten Mängel zur Verfügung zu stellen.

8.2 Wir gewährleisten ausschließlich die Einhaltung unserer Produktspezifikationen. Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere für die Geeignetheit für einen bestimmten Gebrauch übernehmen wir nicht. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von BTI stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Produkte dar.

8.3 Ungeeignete Lagerung, Aufstellung sowie vom Kunden oder Dritten vorgenommene Veränderungen an gelieferten Produkten befreien BTI von der Verantwortung für hierdurch entstehende Mängel. Üblicher, gebrauchsbedingter Verschleiß und Abnutzung berechtigen nicht zu Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels ebenso nachzuweisen, wie die Vereinbarung und Nichteinhaltung von Garantien, sofern er sich auf solche beruft.

8.4 Ansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich im Übrigen nach den nachstehenden Regelungen sowie den ergänzend geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat BTI die Möglichkeit zur Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels zu geben. Die Nacherfüllung beinhaltet dabei weder den Ausbau des mangelhaften Produkts noch den erneuten Einbau des mangelfreien oder reparierten Produkts, wenn BTI nicht ursprünglich zum Einbau verpflichtet war. Die Art der Nacherfüllung wird von BTI festgelegt. Ist die Nacherfüllung innerhalb angemessener Nachfrist gescheitert, unmöglich oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

8.5 Bei Lieferung gebrauchter Produkte trifft uns außer in den Fällen der Ziffer 9 keine Gewährleistungspflicht für Sachmängel.

8.6 Die Voraussetzungen für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln richten sich ausschließlich nach Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen.

8.7 Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Lieferung, sofern nicht gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB eine längere Gewährleistungsfrist gilt. Soweit BTI wegen eines Mangels auf Schadensersatz nach Ziffer 9 haftet, gilt die gesetzliche Verjährung.

9. Haftung

9.1 BTI haftet unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. BTI haftet ferner für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit BTI kein Vorsatz zur Last fällt und keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

9.2 BTI haftet ferner bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit BTI kein Vorsatz zur Last fällt und keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegt, ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

9.3 BTI haftet ferner im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei der Übernahme einer Garantie. Im letzteren Falle richtet sich der Umfang der Haftung nach der Garantieerklärung. BTI haftet auch in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung von BTI – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

9.5 Soweit die Haftung von BTI gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von BTI.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BTI erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Der Kunde wird personenbezogene Daten, die er von BTI im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und nur zum Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehung mit BTI verarbeiten. Der Kunde sichert zu, dass er personenbezogene Daten an BTI nur in datenschutzrechtlich zulässiger Weise an BTI übermittelt und die betroffenen Personen gemäß den geltenden Vorschriften hierüber informiert hat.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

11.1 Der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz von BTI.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder der mit dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehung ist das am Geschäftssitz von BTI zuständige Gericht. BTI ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen BTI und dem Kunden, sowie außervertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder der Vertragsbeziehung stehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) finden keine Anwendung.

12. Garantiebedingungen / Garantiezeiten:

Für Akku-/ Elektrowerkzeuge, Akkus, Ladegeräte und Laser-Messgeräte der BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. gelten die folgenden Garantiebedingungen und Garantiezeiten:

  • 36 Monate auf alle BTI Akku-/ Elektrowerkzeuge und die meisten BTI Laser-Messgeräte
  • 12 Monate auf alle BTI Akku-Ladegeräte sowie BTI Radialpressen
  • 6 Monate auf alle BTI Akkus (Ersatz-Akkus sowie Akkus, die beim Kauf einer BTI Akku-Maschine enthalten sind)
Die Garantieleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die nachweislich auf einen Material- und/oder einen Herstellungsfehler am Gerät entstehen bzw. entstanden sind. Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Teil/ Werkzeug nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Werkzeug (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in unser Eigentum über. Eine Garantiebeanspruchung bedingt die Geltendmachung innerhalb der Garantiezeit. Es gilt das Rechnungsdatum als Kaufdatum und Beginn der Garantiezeit. Alle zu reparierenden Werkzeuge /Maschinen müssen grundsätzlich zur BTI Zentrale nach Ingelfingen an nachfolgende Versandanschrift geschickt werden:

BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG
After Sales Service
Salzstraße 51
74653 Ingelfingen

Sendet der Kunde eine Maschine zwecks Reparatur und / oder Garantieleistung an unseren After Sales Service, so ist er damit einverstanden, dass wir seine Anschrift / Adresse der betreffenden Reparaturwerkstätte zwecks der direkten und damit schnelleren Rücksendung mitteilen.

Einer Garantieleistung unterliegen nicht:
  1. Teile, die einem natürlichen / gebrauchsbedingten Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Gesamtwerkzeug, die auf die gleichen Ursachen zurückzuführen sind
  2. Mängel am Werkzeug, die auf Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind
  3. Mängel am Werkzeug, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind
  4. Werkzeuge, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden
  5. Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs unerheblich sind
  6. Geöffnete bzw. teilweise und / oder komplett zerlegte Werkzeuge
Zusätzliche Hinweise:
  1. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden
  2. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Werkzeug weder verlängert noch erneuert
  3. BTI Radialpressen müssen zusammen mit allen Werkzeugen (z. B. Presszangen) mindestens einmal jährlich zur Inspektion eingereicht werden
Diese Garantie gilt für Elektrowerkzeuge, die in Europa gekauft und dort verwendet werden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.

BTI Befestigungstechnik GmbH & Co. KG
Stand Dezember 2015

13. Hinweis gemäß Batteriegesetz

Da in Sendungen von BTI Batterien und Akkus enthalten sein können, ist BTI nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an BTI zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei für Endnutzer auf die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

14. Urheber- und Datenbankrechte am BTI Online-Shop

13.1 Der gesamte Inhalt der vom Betreiber des BTI Online-Shops erstellten Inhalte und Werke, Texte, Grafiken, Logos, Button Icons, Bilder, digitale Downloads und Datensammlungen ist Eigentum von BTI und ist durch deutsches und internationales Urheber- und Datenbankrecht geschützt.

13.2 Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung keine Seiteninhalte extrahieren und/oder wiederverwenden. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Erstellers. Downloads und Kopien von einzelnen Seiten des BTI Online Shops sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

15. Schlussbestimmungen

14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BTI Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.

14.2 Sollte eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese Geschäftsbedingungen oder die Verträge unvollständig sein, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser Geschäftsbedingungen oder der Verträge geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.

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Stand: Mai 2022