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Alle Informationen zur Prämienförderung

BG Bau geförderte Produkte von BTI: PSA

BG Bau geförderte Produkte von BTI: Maschinen

BG Bau geförderte Produkte von BTI: Werkzeuge und mehr

BG Bau geförderte Produkte von BTI: Leitern

Präventionsanreizprogramm


Schritt 1

Du bestellst ein gefördertes Produkt.

Schritt 2

Du erhältst das Produkt von BTI geliefert.

Schritt 3

Die dazugehörige Rechnung reichst du zusammen mit dem Förderantrag bei der BG Bau online ein. Folgend findest du den Link für den Förderantrag: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/

Schritt 4

BG Bau genehmigt Förderung und weist die Zahlung an.

Beitragsabhängige Prämienförderung


Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100€. Unternehmer ohne Beschäftigte können bei Bestehen einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU über eine Fördersumme bis zu einer Höhe von 250€ je Kalenderjahr verfügbar.

Der Umlagebeitrag für den Bedarf der BG des Vorjahres- ohne Zuschlag und ohne ASD der BG BAU gilt als Bemessungsgrundlage der Fördersumme für das jeweilige Unternehmen.

Beitragsunabhängige Prämienförderung


Auch als kleiner Betrieb mit wenig Beschäftigten und geringeren Beiträgen werden Zuschüsse ausbezahlt. Denn die BG Bau übernimmt grundsätzlich 50 Prozent der Anschaffungskosten für verschiedene Leitertypen, Arbeitsbühnen, Ein-Personen-Gerüste und vieles mehr.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ein ausgeglichenes Beitragskonto und mindestens eine/n Beschäftigte/n hat. Für die jeweilige Förderstufe sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

* Stufe 3: bei Inanspruchnahme kein weiterer Anspruch auf Förderung im Folgejahr; für Unternehmen > 20 Beschäftigte max. 10 % des BG Beitrags.
¹ Informationen zur Betrieblichen Erklärung unter www.bau-auf-sicherheit.de/betriebliche-erklaerung
² Informationen zu BAU AUF BAU unter www.bau-auf-sicherheit.de/bau-auf-bau
³ Informationen zu AMS BAU unter www.bgbau.de/ams-bau
⁴ Informationen zu den Seminaren zur Absturzprävention unter www.bgbau.de/seminar-absturzpraevention

Rechtliche Hinweise

Das Prämiensystem ist eine freiwillige Leistung der BG BAU. Deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung unter anderem:

  • für Miet-oder Leasinggeräte oder Geräte im Flottenmanagement
  • bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens
  • bei Überschreitung der individuellen Förderhöchstsumme des Unternehmens
  • bei Ausschöpfung der Haushaltsmittel für Arbeitsschutzprämien

Nicht in Anspruch genommene Fördermittel des laufenden Kalenderjahres können nicht ausbezahlt und auch nicht in das folgende Kalenderjahr übertragen werden

Zuschüsse müssen zurück erstattet werden, sofern innerhalb des ersten Jahres nach der Beschaffung das bereits geförderte Arbeitsmittel weiterverkauft wird

Haftungsausschluss:

Für Schäden, die im Zusammenhang mit Beschaffung, Einbau, Montage, Erprobung, Benutzung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Wartung, Um- und Abbau sowie Transport des geförderten Arbeitsmittels stehen, übernimmt die BG BAU keine Haftung.