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Auf Nummer sicher gehen – Absturzsicherung

Im Falle eines Falles, ist richtig Fallen alles!

Sturz und Fall bergen ein hohes Unfallrisiko, deshalb ist bei Arbeiten in der Höhe auf die geeignete Absturzsicherung zu achten. Rückhalte- und Auffanggurtsysteme müssen dort eingesetzt werden, wo im stationären Bereich oder Baustellenbetrieb Gefahr durch Absturz besteht und der Einsatz einer kollektiven Schutzeinrichtung (z. B. Absperrungen, Auffangnetze) nicht möglich ist.

Absturzsicherung

Absturz-Gefahrenquellen nach BG-Richtlinie* sind:

  • Bodenöffnungen
  • Flächen mit mehr als 1 m Höhe über der angrenzenden Bodenfläche
  • Dächer mit einer Höhe von mehr als 3 m
  • Arbeiten am Fenster in einer Höhe von mehr als 5 m
  • Flächen in mehr als 2 m Höhe bei sonstigen Arbeitsplätzen
  • Laufstege mit mehr als 0,20 m bis 1 m Höhe über der angrenzenden Bodenfläche
  • Becken und Behälter mit einer Oberkante von weniger als 0,90 m Höhe, die mit gefährlichen Stoffen, mit Stoffen, in denen man versinken kann, oder mit Rührwerk gefüllt sind
  • Arbeitsplätze oder Verkehrswege über Wasser, über gefährlichen Stoffen oder über Stoffen, in denen man versinken kann
*Quelle: Arbeitsschutzgesetz 4 / 3.2.1 Absturzschutz, Stand März 1997

Benutzungshinweise

Die Anwender haben die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf zu reinigen und zu pflegen. Schadhafte Teile dürfen nur durch dem Originalteil entsprechende Ersatzteile ausgetauscht werden. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können:

  • Aufbewahrung: trocken, nicht zu warme Räumen
  • nicht in der Nähe von Heizungen trocknen
  • nicht mit aggressiven Stoffen, z.B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen in Verbindung bringen
  • Gurtbänder nicht mit lösemittelhaltigen Filzstiften beschriften
  • vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung schützen

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Prüfung der Absturzsicherung

Wir prüfen deine Absturzsicherung!

Wir sind für dich da – auch wenn du deine Absturzsicherungen nicht bei uns gekauft hast. Mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten ist von der DGUV Regel 112 – 198 die Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vorgeschrieben.

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