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Sicher auf Schritt und Tritt

Vermeide Arbeitsunfälle!
Was kaum jemand vermutet: Die meisten Unfälle passieren bei einer Absturzhöhe von weniger als 1,00 m. Denn die Gefahren bei geringen Höhen werden oftmals unterschätzt.

Die häufigsten Unfallursachen sind ganz banal:
  • Wegrutschen der Leiter
  • Wegkippen der Leiter
  • Abrutschen von Sprossen

Mit der richtigen Leiter kann dies nicht passieren. Jetzt die richtige Leiter bei BTI finden.

Leiter Norm EN 131-1+2


Welche Leitern sind betroffen?

Am 01.01.2018 ist die neue Fassung der für Leitern gültigen Norm EN 131-1+2 (EN 131-1:2015 und EN 131-2:2010+A2:2017) in Kraft getreten. Die in Europa gültige Norm für tragbare Leitern EN 131 ist in 6 Normteile unterteilt:

  • DIN EN 131-1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße
  • DIN EN 131-2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
  • DIN EN 131-3: Benutzerinformation
  • DIN EN 131-4: Ein- oder Mehrgelenkleitern
  • DIN EN 131-6: Teleskopleitern
  • DIN EN 131-7: Mobile Podestleitern

Änderungen haben sich nur in den ersten beiden Teilen ergeben. Dies bedeutet, dass tragbare Leitern betroffen sind, mit Ausnahme von Ein- oder Mehrgelenkleitern, Teleskopleitern und mobile Podestleitern.

Was passiert mit bereits erworbenen Leitern in den Betrieben?

Grundsätzlich gibt es keinen Bestandschutz für alte Leitern in Industrie und Gewerbe. Der Arbeitgeber ist nur dann abgesichert, wenn er nach einer Gefährdungsbeurteilung die Leiter auf den neuesten Stand der Technik bring. Ein Einsatz der bisher genutzten Leitern wird nicht ausdrücklich verboten. Allerdings gelten für gewerbliche Anwender die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese regeln die „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bereitstellung durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“. In diesen ist unter anderem die Verpflichtung geregelt, dass die Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen. Zudem sind Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Prüfungen der Arbeitsmittel durchzuführen.

Welche Änderungen ergeben sich?

Leitern werden zukünftig in zwei Klassen, „Professional“ und „Non-professional“, eingeteilt. Während „Professional“ für Leitern steht, die gewerblich genutzt werden, steht „Non-professional“ für Leitern, die für den privaten Gebrauch gedacht sind. Weiterhin schreiben die Änderungen, für Anlegeleitern mit einer Länge über 3 m, eine Standverbreiterung verpflichtend vor. Durch diese Änderungen, sind bei Schiebeleitern, die eingefahren länger als 3 m sind, die Leiternteile nicht mehr separat nutzbar. Zudem ist bei Mehrzweckleitern, die eingefahren länger als 3 m sind, die Oberleiter nicht mehr separat nutzbar, diese Leitern sind auch nicht mehr treppengängig einsetzbar. Die Änderungen sind europaweit gültig.

Entsprechen unsere Leitern der neuen Norm?

Die betroffenen Leitern liefern wir bereits seit April 2017 nur noch dieser Norm in der Kategorie „professional“ entsprechend aus.

Anforderungen an Steiggeräte nach TRBS 2121


Die Änderungen der TRBS 2121 Teil 2 Informationen & Hilfestellungen – 5 wichtige Fragen und Antworten

1. Für wen gilt die TRBS 2121 Teil 2?

Für Arbeitgeber und deren Beschäftigte.

2. Was ist die TRBS?

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben Informationen über den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Durch die Technischen Regeln und Erkenntnisse zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden die jeweiligen Verpflichtungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln näher bestimmt.

Der Arbeitgeber hat die Regeln und Erkenntnisse bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BetrSichV).

Werden die Regelungen aus der TRBS eingehalten und angewendet, so sind die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen und Schutzziele aus der BetrSichV erfüllt (Vermutungswirkung § 4 Abs. 3 Satz 2 BetrSichV).

3. Was sind die zentralen Änderungen?

Die überarbeitete TRBS 2121-2 fordert seit 21. Dezember 2018 Stufen statt Sprossen, wenn Leitern nicht nur als Verkehrsweg, sondern auch als Arbeitsplatz genutzt werden. Dazu werden die Einsatzzeiten und -höhen neu geregelt.

In der EN 131-1 werden Plattform, Sprosse und Stufe wie folgt definiert:

Sprosse: Auftritt 20-79 mm

Stufe: Auftritt ≥ 80 mm

Plattform: mindestens 250 x 250 mm

4. Dürfen Leitern weiterhin als Zugang oder Abgang hochgelegener Arbeitsplätze verwendet werden?

Sprossen- und Stufenleitern dürfen weiterhin bis zu einer Höhe von 5 m als Verkehrsweg eingesetzt werden. Bei Tätigkeiten über 5 m sind nach Angaben der TRBS 2121 Arbeitsplattformen bzw. Gerüste einzusetzen. Die Notwendigkeit von alternativen Steiggeräten ist hierbei wiederum durch die notwendige Gefährdungsbeurteilung individuell zu definieren.

5. Darf man von den Anforderungen der TRBS abweichen?

Ja. Wählt der Arbeitgeber jedoch eine andere Lösung, muss er mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen und diese auch in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Für die Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber/Unternehmer verantwortlich.

Worauf du beim Kauf achten solltest


Höchste Rutschsicherheit

Durch ausgeprägte Sprossenriffelung und breite Auftrittsfläche

Sprossen-Holm-Verbindung

Mehrfachaufweitung für hohe Steifigkeit und dynamische Sicherheit, Bördelung ohne Rissbildung

Stabile Führungsbeschläge

Optimale Anbindung der Führungsbeschläge durch holmumfassende Konstruktion

Starre Verbindung

Schützt vor einem ungewollten Zusammenklappen der Leiter

Spreizsicherung

Gurtband in der Befestigungstasche eingenäht und mit einer Niete verdrehsicher am Holm befestigt

Sicherer Stand

Querrohr mit rutschfesten
Kunststoff-Schuhen

Leiterschuhe

2-Komponenten-Leiterschuhe aus Kunststoff, innen hart und außen weich

Material

Holme und Sprossen aus Aluminium-Strangpressprofilen gewährleisten höchste Stabilität bei niedrigem Gewicht

Mittel- und Oberleiter

Mit stabilen Steckhacken
für hohe Sicherheit

Prüfung von Leitern


Anlegeleitern / Schiebeleitern

Die Häufigkeit der notwendigen Prüfung ist abhängig von der Nutzungshäufigkeit der Leiter, allerdings sollte eine solche Prüfung auf jeden Fall einmal im Jahr vorgenommen werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf den Verschleiß, die ordnungsgemäße Funktion und mögliche fehlende Bauteile gelegt werden. Die Prüfung sollte anhand einer Checkliste ablaufen und nur von befähigten Personen durchgeführt werden.

Download

Ein „Leiter-Kontrollblatt“ kannst du hier downloaden.

Möchtest du gleich mehrere Leitern prüfen? Dann kannst du unser „Leitern-Prüfheft“ hier downloaden

Instandsetzungen von defekten oder nicht den Voraussetzungen entsprechenden Leitern dürfen nur von Fachpersonal vorgenommen werden.

Sicherheitsvorschriften

Laut BGI 694 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten) sollten folgende Voraussetzungen für die im Betrieb genutzten Leitern gegeben sein:

  • Sie sollten der BGI 694 und DIN EN 131 entsprechen
  • Es sollte eine regelmäßige Prüfung der Leitern stattfinden

Beachte die folgenden Punkte, um die korrekte Leitergöße zu finden:

Anlegeleiter Besteigung
bis zur viertobersten Sprosse

Beidseitige Leiter
Besteigung der Stehleiter bis zur drittobersten Sprosse

Mehrzweckleiter
Besteigung bis zur fünftobersten Sprosse

Kein Stehen auf der obersten Sprosse!
Eine Anlegeleiter sollte mindestens 1,00 m über das Objekt, an welches sie angelegt wird, hinausgehen.

Ergänzende Informationen zu den Sicherheitsvorschriften


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